Auszug aus dem Regelwerk zur RRVGT GT Masters #6
9. Melden von Vorfällen
9.1 Ein Vorfall darf nur von einem Fahrer gemeldet werden, der direkt an dem jeweiligen Vorfall beteiligt war. In Fällen von schwerer Regelverletzung, oder Vorfällen in der Startphase, darf die Rennleitung
Vorfälle an die Rennkommission melden, ohne einen beteiligten Fahrer hinzuzuziehen. In diesem Fall muss von mindestens 50% der Rennleitung entschieden werden, den Vorfall zu melden.
9.2 Vorfälle müssen mit dem entsprechenden Formular gemeldet werden: Meldung an die Rennkommission
9.3 Bei einem gemeldeten Vorfall behält sich die Rennkommission das Recht vor, die betroffenen Fahrer zur Klärung der Situation einzubestellen.
9.4 Ein Vorfall darf erst nach Ablauf des Folgetages des Rennens gemeldet werden. Von diesem Zeitpunkt an dürfen Vorfälle 3 Tage lang gemeldet werden. Vorfälle, die außerhalb dieses Zeitfensters
gemeldet werden, müssen nicht von der Rennkommission bearbeitet werden.
9.5 Vorfälle, die am letzten Tag des Zeitfensters bis 23:59 deutscher Zeit gemeldet wurden, werden noch bearbeitet.
9.6 Ungeachtet dessen wie die Entscheidung der Rennkommission ausfällt ist die Entscheidung endgültig
9.7 Jeder Fahrer sollte das Regelwerk inklusive Anhänge gelesen und verstanden haben, bevor er einen Vorfall meldet. Im Zweifel sollte ein Mitglied der Rennleitung oder Rennkommission kontaktiert werden.
9.8 Gemeldete Vorfälle werden von der Rennkommission bis spätestens 24 Stunden vor dem Start des nächsten Rennens bearbeitet. Die Entscheidungen der Rennkommission müssen bis dahin im RRVGT-Forum im
entsprechenden Thread bekannt gegeben werden.
9.9 Wenn ein oder mehrere Rennkommissare in einem gemeldeten Vorfall direkt oder indirekt involviert sind, werden zur Beurteilung des Vorfalls die entsprechenden Rennkommissare durch Mitglieder der
„Meisterschafts-Offiziellen“ ersetzt.
9.10 Sollte ein Fahrer mit der Entscheidung der ReKo nicht einverstanden sein, hat er die Möglichkeit, sich per PN an die Rennleitung zu wenden.
9.11 Meldungen, die nicht der geforderten Form entsprechen, werden von der Rennkommission verworfen.
9. Melden von Vorfällen
9.1 Ein Vorfall darf nur von einem Fahrer gemeldet werden, der direkt an dem jeweiligen Vorfall beteiligt war. In Fällen von schwerer Regelverletzung, oder Vorfällen in der Startphase, darf die Rennleitung
Vorfälle an die Rennkommission melden, ohne einen beteiligten Fahrer hinzuzuziehen. In diesem Fall muss von mindestens 50% der Rennleitung entschieden werden, den Vorfall zu melden.
9.2 Vorfälle müssen mit dem entsprechenden Formular gemeldet werden: Meldung an die Rennkommission
9.3 Bei einem gemeldeten Vorfall behält sich die Rennkommission das Recht vor, die betroffenen Fahrer zur Klärung der Situation einzubestellen.
9.4 Ein Vorfall darf erst nach Ablauf des Folgetages des Rennens gemeldet werden. Von diesem Zeitpunkt an dürfen Vorfälle 3 Tage lang gemeldet werden. Vorfälle, die außerhalb dieses Zeitfensters
gemeldet werden, müssen nicht von der Rennkommission bearbeitet werden.
9.5 Vorfälle, die am letzten Tag des Zeitfensters bis 23:59 deutscher Zeit gemeldet wurden, werden noch bearbeitet.
9.6 Ungeachtet dessen wie die Entscheidung der Rennkommission ausfällt ist die Entscheidung endgültig
9.7 Jeder Fahrer sollte das Regelwerk inklusive Anhänge gelesen und verstanden haben, bevor er einen Vorfall meldet. Im Zweifel sollte ein Mitglied der Rennleitung oder Rennkommission kontaktiert werden.
9.8 Gemeldete Vorfälle werden von der Rennkommission bis spätestens 24 Stunden vor dem Start des nächsten Rennens bearbeitet. Die Entscheidungen der Rennkommission müssen bis dahin im RRVGT-Forum im
entsprechenden Thread bekannt gegeben werden.
9.9 Wenn ein oder mehrere Rennkommissare in einem gemeldeten Vorfall direkt oder indirekt involviert sind, werden zur Beurteilung des Vorfalls die entsprechenden Rennkommissare durch Mitglieder der
„Meisterschafts-Offiziellen“ ersetzt.
9.10 Sollte ein Fahrer mit der Entscheidung der ReKo nicht einverstanden sein, hat er die Möglichkeit, sich per PN an die Rennleitung zu wenden.
9.11 Meldungen, die nicht der geforderten Form entsprechen, werden von der Rennkommission verworfen.