Änderung zum Regelwerk der RRVGT3

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  • Das Regelwerk zur RRVGT3 wird wie folgt ergänzt:

    Punkt 3.3.

    Ab einer Teilnehmerzahl von 31 registrierten Fahrern für die RRVGT3 gelten folgende Regelungen:
    1. Seitens der RRVGT werden am Rennabend 2 Server eingerichtet. Auf Server 1 und 2 stehen jeweils 30 Startplätze zur Verfügung.
    2. Die Wertung des Rennens erfolgt von Platz 1 des 1.Servers absteigend in 1er Schritten bis zu Platz 10 des 2. Servers.
    Beispiel:

    Server 1
    1. Platz40
    2. Platz39
    3. Platz38
    -
    -
    -
    30. Platz11
    Server 2
    1. Platz10
    2. Platz9
    -
    -
    10. Platz1
    11. Platz0



    3)
    Vor jedem Meisterschaftslauf ist eine Qualifikation über das Leaderboard zu fahren.
    Diese muss jeweils bis zum Mittwoch (21 Uhr) vor dem nächsten Rennen auf der Strecke entsprechend des nächsten Laufs absolviert sein. Es ist das Fahrzeug zu verwenden
    mit dem der Fahrer für die Meisterschaft registriert ist.
    Diese Qualifikation ist Grundlage für die Einteilung auf dem Rennserver 1 oder 2

    4)
    Die Auswertung des Leaderboard wird durch die Rennleitung vorgenommen und im
    Forum unter “Mitteilung der Rennleitung” bekannt gegeben.

    5)
    Jeder Fahrer hat dafür Sorge zu tragen,dass der ingame Teamname an irgendeiner
    Stelle “RRVGT” enthält. Dies wird als Filter verwendet. Fahrer ohne diesen
    Zusatz erscheinen nicht in der Auflistung und erhalten somit keinen Startplatz.

    6)
    Alle Regelungen unter Punkt 3.3 (1-5) gelten nicht für Gaststarter

    7)
    Fällt die Teilnehmerzahl der RRVGT3 im Laufer der Meisterschaft unter 34 entfallen
    die unter Punkt 3.3 1)-5) aufgeführten Regelungen.
  • Die Öffnung der Anmeldung zu den einzelnen Events in der Raceapp wurde um zwei Tage nach vorne (von Sonntag auf Freitag) erweitert

    Punkt 6.4 a) Teilnahme und Nichtteilnahme an Einzelevents
    wird wie folgt geändert:

    Jeder Fahrer muss seine Teilnahme an einer Veranstaltung über die Raceapp
    im entsprechenden Rennen bestätigen. Das Fenster für die An- und
    Abmeldungen öffnet 9 Tage vor der Veranstaltung und endet 48h vorher. Ein
    Versäumnis wird gem. Strafenkatalog geahndet.